In den Kammerbezirken gibt es unterschiedliche Anforderungen um einen Tätigkeitsschwerpunkt einzutragen. Jeder Zahnarzt kann sich maximal drei Tätigkeitsschwerpunkte eintragen lassen.
Das Kriterium betrifft alle zu bewerteten Zahnärzte.
Jeder Tätigkeitsschwerpunkt fließt mit einem Punkt in die Bewertung ein. Die Sollpunktzahl ist die Antwort aus Evaluationskriterium multipliziert mit drei.
2.1 Welche Behandlungsschwerpunkte haben sich die Äzrte kammerlich anerkennen lassen? Wenn ja, welche?
2.2 Wie lange arbeitet das Kernteam der Praxis zusammen?
Wir unterstellen, dass sich ein Team erst nach einer gewissen Zeit der Zusammenarbeit eingespielt haben könnte.
Das Kriterium betrifft alle zu bewerteten Zahnärzte.
Die Sollpunktzahl des Kriteriums beträgt sieben, die maximale Punktzahl sieben einhalb. Die ersten 5 Jahre fließen mit jeweils einem Punkt in die Bewertung ein, jedes zusätzliche Jahr bis einschließlich dem zehnten wird mit einem halben Punkt bewertet.
6.9 Welche Präparationsform im Aproximalbereich wird bei der dentin-adhäsiven Befestigung verwendet?
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Wir sind bestrebt, den Bewertungsprozess laufend zu verbessern und zu aktualisieren. Aus diesem Grund behalten wir uns vor, den Kriterienkatalog bedarfsabhängig zu erweitern bzw. zu ändern. Um aktuelle Änderungen und Verbesserungen dokumentieren zu können, kontaktieren wir unsere Partnerpraxen einmal jährlich. Im Anschluss an unser Bewertungsverfahren bitten wir die Befragten Ärzte stets um Feedback und Expertise, um unseren Kriterienkatalog kontinuierlich zu verbessern.
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