Zu einer Praxisgründung oder -erweiterung gehört in den meisten Fällen der Immobilienkauf. Eine oft gestellte Frage in diesem Zusammenhang ist, in welcher Rechtsform der Immobilienkauf am besten durchgeführt werden sollte. Steuerberater Erik Lasse erklärt im Video, unter welchen Umständen welche Rechtsform am besten geeignet ist.
Erwerb als Privatperson
In den meisten Fällen wird der Immobilienerwerb als Privatperson vorgenommen. Das empfiehlt sich zum Beispiel dann, wenn Sie gerade erst einsteigen in Immobilieninvestments und eine erste kleine Eigentumswohnung kaufen.
Der Erwerb als Privatperson lohnt sich außerdem dann, wenn Sie an einem Ort kaufen, bei dem Sie davon ausgehen können, dass die Mietrendite eher klein bleibt, der Wert der Immobilie über die Jahre aber steigen wird. Das ist zum Beispiel oft in Großstädten der Fall. Nach aktuellem Rechtsstand können Sie nämlich als Privatperson eine Wohnung nach 10 Jahren Vermietung steuerfrei verkaufen.
Erwerb durch vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft
Es ist auch möglich, dass Sie Ihren Immobilienkauf über eine vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft abwickeln. Das kann eine GmbH, eine UG, eine Aktiengesellschaft oder eine Genossenschaft sein. Der Vorteil hier ist eine Steuer Flatrate von 15 Prozent.
Der Kauf mit einer vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft lohnt sich dann, wenn die Wertsteigerung der Immobilie nicht im Vordergrund steht und stattdessen eine hohe Mietrendite zu erwarten ist.
Eine Gewerbeimmobilie bringt im Vergleich zum Kauf als Privatperson zudem eine höhere steuerliche Abschreibung mit sich. Bei Privatpersonen handelt es sich je nach Baujahr um 2 oder 2,5 %, bei Gewerbeimmobilien beispielsweise einer GmbH sprechen wir von 3 %.
Erwerb über eine Stiftung
Der Immobilienkauf über eine Stiftung ist sozusagen die Zwischenform zwischen Privatkauf und Kauf über eine vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft.
Wie beim Kauf als Privatperson kann auch eine Stiftung eine Immobilie nach 10 Jahren Vermietung steuerfrei verkaufen. Gleichzeitig zahlt die Stiftung jedoch auch die günstige Steuerflat von 15 Prozent.
Zusammenfassend lässt sich sagen: für Startinvestments, bei denen von einer hohen Wertsteigerung ausgegangen werden kann, bietet sich der Kauf als Privatperson an. Wenn Sie noch nicht wissen, ob die Mietrendite gut wird und Sie eventuell von einer Wertsteigerung ausgehen können, empfiehlt sich die Stiftung. Für ein größeres Immobilienvermögen ist die vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft letztlich die beste Wahl.
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