Steuern sparen, das ist natürlich auch für Sie als Zahnarzt und für Ihre Praxis interessant. Steuerberater Erik Lasse erklärt im Video, wie Sie durch Verträge mit Angehörigen Ihre Steuerlast verringern können.
Verträge müssen gültig sein
Verträge, die Sie mit nahen Angehörigen schließen können sind zum Beispiel Arbeits-, Darlehens- oder Mietverträge. Diese Verträge müssen Hand und Fuß haben, darauf achtet das Finanzamt und es geht hier schließlich um legale und legitime Lösungen, Steuern einzusparen. Der Vertrag muss also zum einen gültig und zum anderen fremdüblich sein. Fremdüblich bedeutet, dass Sie einen Vertrag dieser Art auch mit einem Fremden, mit dem Sie nicht verwandt sind, in dieser Form schließen würden. Damit der Vertrag gültig ist muss das, was im Vertrag vereinbart wurde, in der Praxis dann auch so durchgeführt werden.
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, sind die Verträge und damit alle Ausgaben, die dadurch entstehen (Lohn, Zinsen, Miete) als Betriebsausgaben steuerlich wirksam.
Wann machen Verträge mit Familienangehörigen Sinn?
Ihre Familienangehörigen haben einen deutlich geringeren Steuersatz als Sie als Praxisinhaber. Durch die Verträge entsteht unter Umständen außerdem auch für die Angehörigen wieder Steuersparpotenzial.
Wenn beispielsweise eine Ehefrau die Praxisimmobilie an den Zahnarzt vermietet, kann zunächst dieser die Mietausgaben als Betriebsausgaben absetzen. Die Ehefrau muss die Mieteinnahmen natürlich versteuern, kann dann allerdings die Kosten der Immobilie gegenrechnen. Von diesem Abschreibungspotenzial profitiert natürlich ebenso der Zahnarzt als Ehemann.
Genauso sinnvoll sind Arbeitsverträge mit Ihren Kindern. Solange diese minderjährig sind, müssen allerdings natürlich arbeitsrechtliche Aspekte beachtet werden, die Sie am besten anwaltlich prüfen lassen. Solange die Kinder kein eigenes Einkommen haben, macht diese Vereinbarung steuerlich auf jeden Fall Sinn.
Möglich sind auch Darlehensverträge. Wenn die Kinder über ein eigenes Kapitalvermögen verfügen, können Sie es als Darlehen an die Praxis leihen. Die Zinsen, die die Praxis dadurch zahlen muss, können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Da Kinder einen Sparerfreibetrag sowie den Grundfreibetrag haben, können sie Kapitalerträge bis etwa 9000 Euro steuerfrei einnehmen.
Verträge mit nahen Familienangehörigen bieten also viel Potenzial zum Steuern sparen. Wichtig ist jedoch, dass es sich um korrekte, gültige Verträge handelt.
Comments are closed.