Die Frage seiner Klienten, wie sie ihr Geld am besten anlegen sollen, bekommt Steuerberater Erik Lasse immer wieder gestellt. Im Video erklärt er, was er darauf antwortet und worauf Sie nach einem Immobilieninvestment im Grundstückskaufvertrag achten sollten.
Die richtige Geldanlage
Wenn Sie Ihre Kapitalanlagen überdenken wollen, sollten Sie zunächst mit einer Bestandsaufnahme starten und überprüfen, wo sie wie viel Geld investiert haben.
Wieviel Geld steckt in Ihrer Praxis? Wie viel Geld haben Sie auf Ihren Konten? Wie viel Geld möchten Sie in Immobilien investieren?
Danach schauen Sie sich die Verteilung an und überlegen, an welcher Stelle Sie etwas ändern sollten, um die gewünschte Gewichtung zu erreichen. Wenn Sie sich entscheiden, in Immobilien zu investieren, können Sie direkt beim Kauf durch den Grundstückskaufvertrag einige steuerliche Vorteile nutzen.
Tipps für den Grundstückskaufvertrag
Im Grundstückskaufvertrag sollten Sie zunächst einmal alle Werte aufführen, die nicht Grundstück sind. Dazu gehören also zum Beispiel die angesparte Instandhaltungsrücklage oder auch Einbaumöbel.
Dadurch haben Sie zum einen den Vorteil, dass sie keine unnötige Grunderwerbssteuer zahlen müssen, zum anderen, bezogen auf die Einbaumöbel, können Sie im Falle einer Vermietung eine deutlich geringere Abschreibungsdauer geltend machen und auch hier Steuern sparen.
Darüber hinaus sollten Sie den Kaufpreis im Vertrag in Gebäudeanteil und Bodenanteil aufteilen. Der Bodenanteil kann steuerlich nicht geltend gemacht werden, der Gebäudeanteil wird über die Nutzungsdauer des Gebäudes, je nach Alter, auf 40-50 Jahre verteilt.
Ein hoher Gebäudeanteil ist zudem die Bemessungsgrundlage für die Grenze des sogenannten anschaffungsnahen Aufwands. Sie können in den ersten drei Jahren 50 % Instandhaltung als sofort abzugsfähigen Aufwand geltend machen. Ist diese Grenze überschritten, wird der sonst abzugsfähige Aufwand als Gebäudeabschreibung behandelt, was steuerliche Nachteile mit sich bringt. Wenn Sie einen möglichst hohen Gebäudeanteil haben, können Sie also auch möglichst viel Instandhaltung in den ersten drei Jahren absetzen. Mit größeren Instandhaltungen, die den Grenzwert überschreiten, sollten Sie ansonsten bis nach Ablauf der ersten drei Jahre warten.
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