Wer seine Zahnarztpraxis in der eigenen Immobilie betreibt, wird bei Renteneintritt oder Praxisaufgabe möglicherweise von der Steuer überrascht. Wieso und wie Sie die steuerlichen Nachteile vermeiden können, erklärt Steuerberater Erik Lasse im Video.
Welche steuerlichen Probleme ergeben sich?
Wenn Sie Ihre Praxis in einer Immobilie betreiben, deren Eigentümer Sie sind, ist der Anteil des Gebäudes Betriebsvermögen. Das bedeutet, dass Sie zum Beispiel bei einem Praxisverkauf die stillen Reserven versteuern müssen. Stille Reserven bezeichnet den Gewinn, der zwischen dem Verkaufswert und dem Restwert des Praxisanteils ergibt.
Ist der Wert Ihrer Praxisräumlichkeiten also über die Jahre gestiegen, müssen Sie diesen Gewinn bei Praxisabgabe versteuern.
Wie können Sie steuerliche Nachteile vermeiden?
Um die Steuern zu vermeiden oder zumindest gering zu halten, müssen Sie entsprechend den Betriebsvermögensanteil möglichst klein halten. Eine Möglichkeit, um keine Steuern zahlen zu müssen ist, dass beispielsweise der Ehepartner die Immobilie kauft und Ihnen die Praxisräume vermietet.
Möglich ist zudem eine Grundstücksgemeinschaft, also der Immobilienkauf mit mehreren Personen, zum Beispiel Familienangehörigen. Wenn ihr persönlicher Gesellschaftsanteil dann gering ist, ist entsprechend auch das Betriebsvermögen und damit die Steuerlast kleiner.
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