Die Wahl der Gesellschaftsform für die Zahnarztpraxis ist nicht unerheblich. Ob Freiberufler, GbR, GmbH oder MVZ – alles bringt verschiedene Vor- und Nachteile mit sich und ist für unterschiedliche Situationen die richtige Wahl.
Steuerberater Erik Lasse kennt sich mit der Thematik aus und erklärt im Video anhand des typischen Werdegangs eines Zahnarzts, wann er welche Gesellschaftsform empfehlen kann.
Freiberuflichkeit und Personengesellschaft
Anfangs macht sich ein Zahnarzt häufig mit einer Einzelpraxis selbstständig. Er ist dann freiberuflich tätig. Seine Gewinnermittlung kann er durch eine einfach Einnahmenüberschussrechnung machen und alle Entscheidungen zu Personal und Investitionen kann er alleine treffen, ohne einen Partner fragen zu müssen. Als Inhaber einer Einzelpraxis sind Sie also sehr flexibel.
Im weiteren Verlauf kann der Zahnarzt bis zu vier Zahnärzte anstellen. Wenn er mehr Zahnärzte einstellen möchte, kann er einen Partner aufnehmen und die Praxis künftig als Personengesellschaft führen. Da gibt es Partnergesellschaften, GbRs (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) und BAGs (Berufsausübungsgemeinschaft). Bei diesen Gesellschaften werden die Einkünfte gemeinsam erzielt. Die Gesellschafter stimmen dann darüber ab, wie die Gewinne verteilt werden. Besteuert wird der Gewinn dann bei jedem Gesellschafter persönlich.
Eine Praxisgemeinschaft mit einem weiteren Zahnarzt hat viele Vorteile: Sie können sich spezialisieren, Sie können sich gegenseitig vertreten und auch das Finanzierungsspektrum erweitert sich, da der finanzielle Rahmen durch zwei Leute natürlich größer wird.
Der Nachteil ist, dass Sie sich für Personal- und Investitionsentscheidungen mit dem Partner abstimmen müssen, solche Dinge werden dann gemeinsam getragen. Wie in jeder anderen Beziehung auch ist es also wichtig, dass Sie das gleiche Ziel vor Augen haben und in der Lage sind, konstruktiv miteinander zu arbeiten.
Medizinisches Versorgungszentrum
Wenn Sie keine Personengesellschaft wollen oder wenn Sie als Personengesellschaft weiterwachsen und zum Beispiel neue Standorte erschließen wollen, können Sie sich für ein MVZ entscheiden. Es ist zwar möglich, das als BAG freiberuflich zu führen, in der Regel wird aber eine MVZ GmbH gegründet. Die MVZ GmbH gilt als juristische Person. In diesem Fall ist also nicht mehr der Zahnarzt freiberuflich tätig, sondern die MVZ GmbH ist der Leistungserbringer und rechnet gegenüber der KZV ab.
Vorteile eines MVZ sind, dass die Begrenzung auf vier angestellte Zahnärzte entfällt, Sie können eine betriebliche Leitung einstellen und auch steuerlich gibt es Vorteile. Als MVZ GmbH haben Sie nämlich eine Steuerflat von eta 30 %. Im Gegensatz dazu hat ein Zahnarzt, der normal verdient, einen Spitzensteuersatz von 42 % plus Kirchensteuer. Dadurch steht Ihnen in der MVZ GmbH mehr Geld für Investitionen zur Verfügung.
Was, wenn der Zahnarzt in den Ruhestand geht?
Die Gesellschaftsformen werden auch nochmal dann interessant, wenn es um den Ruhestand des Zahnarzts geht. Wenn ein Zahnarzt seine Einzelpraxis im Ganzen verkauft, erhält er dafür einen ermäßigten Steuersatz. Diesen kann er einmal im Leben beantragen, wenn er das 55. Lebensjahr erreicht hat oder als dauerhaft berufsunfähig gilt. Der ermäßigte Steuersatz beträgt 56 % des Regelsteuersatzes. Darüber hinaus gibt es noch den Freibetrag von 45.000 Euro, der allerdings gekürzt wird, wenn der Gewinn 136.000 Euro übersteigt.
Das gleiche gilt, wenn ein Zahnarzt aus einer BAG austreten möchte und dort seinen Anteil verkauft.
Wenn Sie aus einer MVZ GmbH in den Ruhestand gehen möchten, gibt es die Möglichkeit eines Share Deals oder eines Asset Deals. Bei einem Asset Deal wird die Praxis als solches verkauft, der Gewinn landet in der MVZ GmbH. Der Praxisinhaber oder MVZ Gesellschafter kann dann entscheiden, ob er den Gewinn weiter an sich ausschüttet, was eine Kapitalertragssteuer von 25 % nach sich zieht.
Bei einem Share Deal wird nicht die Praxis verkauft, sondern die MVZ GmbH Anteile. Dabei sind 60 % des Veräußerungsgewinns steuerpflichtig und 40 % steuerfrei. Mit einem Asset Deal lassen sich allerdings in der Regel höhere Kaufpreise erzielen, da der Share Deal für den Käufer einige Nachteile hat.
Comments are closed.