Wurzelbehandlungen werden von gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sofern bestimmte Voraussetzungen – etwa die Erhaltungswürdigkeit des Zahnes – erfüllt sind und die Behandlungsform im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen vorgesehen ist. Für eine Wurzelbehandlung muss man also nicht in jedem Fall zahlen. Trotzdem kann es sich lohnen, in die Behandlung zu investieren.
Was ist eine Wurzelbehandlung?
Eine Wurzelbehandlung ist dann notwendig, wenn sich das Innere des Zahns, die sogenannte Pulpa, entzündet hat. Das kann zum Beispiel passieren, wenn eine Karies besonders tief liegt, aber auch, wenn Bakterien durch einen Zahnunfall oder andere Zahndefekte in das Zahninnere eindringen.
Bei einer Wurzelbehandlung bohrt sich der Zahnarzt über die Zahnkrone einen Zugang zum Zahnnerv und befreit den Zahn anschließend von sämtlichem Gewebe. Hierfür geht er mit speziellen Feilen und Spüllösungen in den Wurzelkanal. Außerdem kann eine medikamentöse Einlage die Behandlung unterstützen. Hat sich der Zahn erholt, wird der Wurzelkanal wieder aufgefüllt und die Zahnkrone verschlossen.
Kosten einer Wurzelbehandlung
Grundsätzlich bezahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten für eine Erstbehandlung. Allerdings gibt es sehr viele Ausnahmen, die mit der Indikation, dem Restzahnbestand und weiteren Faktoren zu tun haben. Handelt es sich zum Beispiel um eine erneute Wurzelbehandlung desselben Zahns, d. h. um eine sogenannte Revision der Wurzelbehandlung, bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen den Eingriff nicht. Eine Revision wird stattdessen zur reinen Privatleistung.
Gesetzliche Krankenkassen: Zusatzleistungen zahlt der Patient selbst
Darüber hinaus gibt es verschiedene Zusatzleistungen, für die man als Patient die Mehrkosten übernehmen muss. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Zahnarzt bzw. Endodontologe bestimmte Techniken, Geräte, Instrumente oder Materialien verwendet wie Kofferdam, OP-Mikroskope, Laser, Nickel-Titan-Feilen oder spezielle Spüllösungen.
Kosten von Zahnarzt zu Zahnarzt unterschiedlich
Die Kosten für eine Wurzelbehandlung können am Ende von Zahnarzt zu Zahnarzt sehr unterschiedlich sein und von ein paar Hundert Euro bis hin zu 2.000 Euro reichen. Sie hängen ab von der Ausbildung des Zahnarztes, der Ausrüstung, dem Zeitaufwand, den Behandlungstechniken und vielem mehr.
Wurzelbehandlung bei Patienten mit Privatversicherung, Zahnzusatzversicherung und Beihilfe
Bei privaten Versicherungen, Zahnzusatzversicherungen und Beihilfe sollten Patienten in jedem Fall in den abgeschlossenen Tarif bzw. die Beihilfeverordnung schauen, denn daraus ergibt sich, ob die Behandlung übernommen wird oder nicht.
Warum es sich lohnen kann, in eine Wurzelbehandlung zu investieren
Es geht bei der Wurzelbehandlung um zwei elementare Dinge: 1. eine perfekte Reinigung und 2. einen bakteriensicheren Verschluss.
Die Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung – so definiert es das 5. Soziale Gesetzbuch – besteht darin, „die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern“ und die Krankenkassen sind die Körperschaften, die diese Aufgabe umsetzen.
Auf der anderen Seite sind Krankenkassen als Unternehmen auf Wirtschaftlichkeit bedacht. Daher zahlen sie nicht alle Therapien, die dem derzeitig neuesten Stand der Wissenschaft entsprechen. Im Fall der Wurzelbehandlung heißt das: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer „ausreichenden“ Behandlung der schmerzhaften Infektion.
Oft mehr nötig, als die gesetzlichen Krankenkassen zahlen
Um aber eine perfekte Reinigung des Wurzelkanals mit einem nahezu hundertprozentig bakteriensicheren Verschluss des Zahnes zu erreichen, sind aufwändigere Methoden nötig als diejenigen, die die Krankenkassen zahlen. Dazu gehört zum Beispiel die Arbeit mit einem Operationsmikroskop, das die Sicht auf den Behandlungsbereich deutlich verbessert. Dadurch steigt die Chance, dass selbst die feinsten Aufzweigungen des Wurzelkanals am Ende frei von Bakterien sind – eine Voraussetzung für den langfristigen Erhalt des Zahnes.
Auch andere Moderne Methoden, Instrumente und Werkstoffe werden bei Inanspruchnahme zu einer reinen Privatleistung. Hierzu gehören zum Beispiel elektronische Wurzellängenmessungen, spezielle Feilen oder chemisch-physikalische Spülungen. Dabei sind diese Maßnahmen durchaus sinnvoll; sie erhöhen die Chance, dass der Zahn langfristig erhalten werden kann, deutlich. So liegen die Erfolgsaussichten bei einer Kassen-Wurzelbehandlung auf fünf Jahre gerechnet bei 30 bis 40 Prozent, während sie bei einer modernen Wurzelbehandlung mit Operationsmikroskop und Co bei 80 bis 90 Prozent liegen.
Fazit: Gute Behandlungen dürfen etwas kosten
Um die Folgen einer Infektion von Zahnnerven und Kieferknochen zu behandeln, kann man die Kassenleistung in Anspruch nehmen. Es bleibt jedoch ein gewisses Restrisiko eines erneuten bakteriellen Befalls. Wenn die Wurzelbehandlung nachhaltig wirksam sein soll, darf sie etwas kosten.
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