Grundsätzlich ist es für jeden Patienten sinnvoll, beim Kieferorthopäden vorbeizuschauen. So finden heute auch immer mehr Erwachsene den Weg in die kieferorthopädische Praxis, um Fehlstellungen oder Funktionsstörungen behandeln zu lassen. Ein Blick auf die Entwicklung von Zähnen und Kiefern sollte jedoch idealerweise schon im Kindesalter stattfinden. Denn hier lassen sich Fehlentwicklungen und Wachstumsstörungen der Zähne und Kiefer effektiv vorbeugen und frühzeitig diagnostizieren – auch wenn am Ende nicht jede Fehlstellung behandlungsbedürftig ist.
Behandlung von Kindern
Bei Kindern schaut am ab dem 4. bis 6. Lebensjahr zum ersten Mal auf die Entwicklung von Kiefern und Zähnen. Eine Therapie soll laut der Richtlinie für kieferorthopädische Behandlung nicht “vor Beginn der 2. Phase des Zahnwechsels (spätes Wechselgebiss) begonnen werden.” Das bedeutet: nicht vor dem 10. bis 13. Lebensjahr.
Frühbehandlung in Ausnahmefällen
Nicht immer aber funktionieren Wachstumsprozesse optimal. Eine Frühbehandlung ist daher in Ausnahmefälle gerechtfertigt, um Wachstumsstörungen oder eine Verstärkung der Fehlentwicklung zu verhindern. Solche Ausnahmefälle sind zum Beispiel ein vorzeitiger Milchzahnverlust, ein seitlicher Kreuzbiss sowie angeborene Fehlbildungen wie eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, die allerdings eine kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung erfordert.
Behandlung von Jugendlichen
In der Regel beginnt man mit der kieferorthopädischen Behandlung zwischen dem 10. und 13. Lebensjahr. Zum einen, weil in dieser Zeit gute Erfolgsaussichten bestehen: der Zahndurchbruch lässt sich steuern, das Gewebe und die funktionelle Ausrichtung des Zahnhalteapparates sind umformbereit. Zum anderen ist die Kooperationsbereitschaft der Patienten am größten.
Zahnspangen vor allem zwischen dem 10. und 13. Lebensjahr
Dabei eignet sich diese zweite Phase des Wechselgebisses sowohl, um Zahnfehlstellungen mit herausnehmbaren Apparaturen zu therapieren – vorausgesetzt, es handelt sich um eine nur leichte Fehlstellung. In der Zeit zwischen dem 10. und 13. Lebensjahr kommen aber ebenso feste Zahnspangen infrage. Die Behandlung mit festen Zahnspangen dauert ca. ein bis zwei Jahre. Je nach Situation kann sie auch kürzer oder länger ausfallen, zum Beispiel, wenn bereits im Kindesalter mit einer herausnehmbaren Spange behandelt wurde.
Behandlung von Erwachsenen
Auch nach Abschluss der Wachstumsphase ist eine kieferorthopädische Behandlung möglich. Zu den Grundvoraussetzungen hierfür zählen (wie bei jeder kieferorthopädischen Behandlung) gesunde Zähne und ein gesunder Zahnhalteapparat.
Unsichtbare Zahnspangen bei Erwachsenen beliebt
Erwachsene gehen vor allem dann zum Kieferorthopäden, wenn sie eine Zahnfehlstellungskorrektur nachholen möchten oder Probleme mit dem Kiefergelenk haben. Sie greifen dabei besonders auf unsichtbare Apparaturen zurück, um die Zahnspange möglichst gut in den (Berufs-)Alltag integrieren zu können. Prinzipiell eignen sich aber sowohl sichtbare als auch unsichtbare Zahnspangen.
Anteil erwachsener Patienten heute höher
Heute ist der Anteil der Erwachsenen, die kieferorthopädisch behandelt werden, wesentlich höher als vor 20 Jahren. Das liegt vor allem an den altersbedingten Veränderungen der Zähne. So wurden früher deutlich mehr Zähne gezogen, als es heutzutage der Fall ist. Fehlen weniger Zähne, kann es jedoch schnell passieren, dass sie engstehen und das Kauvermögen beeinträchtigen. In dem Fall muss man schauen, dass eventuelle Kronen oder Brücken auf die Situation passen und nicht zu Kiefergelenkbeschwerden führen.
Warum zum Kieferorthopäden?
Auch, wenn Fehlstellungen für viele Menschen vor allem ein ästhetisches Problem sind, gibt es zahlreiche medizinische Gründe, um sie behandeln zu lassen. So können sie zum Beispiel
- das Risiko für Karies- und Zahnfleischerkrankungen erhöhen,
- den Zahnhalteapparat schädigen,
- die Kiefergelenke belasten,
- die Aussprache und das Kauen beeinträchtigen.
Fehlstellungen der Zähne oder Kiefer beeinflussen also in hohem Maß unsere Mundgesundheit. Der Besuch beim Kieferorthopäden lohnt sich also in jedem Fall, denn nur hier zeigt sich, ob eine behandlungsbedürftige Fehlstellung vorliegt.
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