Herausnehmbare bzw. lose Zahnspangen – mit Ausnahme von Alignern – werden vor allem bei Kindern und Jugendlichen eingesetzt. Das hat vor allem einen Grund: Sie können nur die Zahnkrone, nicht aber die Zahnwurzel bewegen. Damit sind herausnehmbare Zahnspangen ausschließlich für die Korrektur leichter (bis mittlerer) Fehlstellungen und die Beeinflussung des Kieferwachstums geeignet. Unterteilen lassen sich herausnehmbare Zahnspangen in:
- aktive mechanische Geräte (Plattenkonstruktionen),
- funktionskieferorthopädische Geräte,
- transparente Schienen (Aligner).
Aktive mechanische Geräte
Aktive mechanische Geräte üben – wie der Name schon sagt – aktiv Druck auf die Zähne aus, um sie in die vorgesehene Position zu bewegen. Sie bestehen aus einer Kunststoffplatte, die mit Halte- und Bewegungselementen versehen ist. Zu den Halteelementen gehören hauptsächlich verschiedene Arten von Klammern, die sich in unterschiedlicher Art zwischen oder um die Zähne fügen, damit die Zahnspange stabil im Ober- und Unterkiefer sitzt (z. B. Dreiecksklammer, Adamsklammer, C-Klammer, Haltedorne).
Bewegungs- bzw. aktive Elemente sind die Elemente, die die Zähne unter kontrolliertem Druck in die richtige Position bewegen. Hierzu zählen zum Beispiel bestimmte Schrauben wie Dehn- und Distalisierungsschrauben oder Protrusionsfedern. Auch der sogenannte Labialbogen kann neben seiner haltenden Funktion aktiv auf die Zahnstellung einwirken, zum Beispiel schief stehende Frontzähne korrigieren.
Aktive mechanische Geräte kommen vor allem bei Kindern und Jugendlichen zum Einsatz. Der Behandlungserfolg ist im Alter von acht bis zehn Jahren am größten. Trotzdem können aktive mechanische Geräte auch nach dem Wechsel zum dauerhaften Gebiss Anwendung finden.
Funktionskieferorthopädische Geräte
Wie aktive mechanische Apparaturen bestehen auch funktionskieferorthopädische Geräte wie Bionator, Aktivator oder Funktionsregler aus einem Kunststoffblock, an dem Halteelemente wie zum Beispiel ein Labialbogen oder eine Akltivierungsschraube angebracht sind. Anders aber als die aktiven Geräte nutzen sie die natürlichen Muskelkräfte, um Zähne oder Kiefer in die richtige Position zu bewegen und Muskelfunktionsstörungen zu regulieren. Das Gerät selbst erzeugt dabei keinen Druck und liegt stattdessen passiv im Mund. Beim Schlucken und Sprechen, also immer dann, wenn sich der Kiefer schließt, löst es Reize aus, die Zähne und Kiefer stimulieren. Die Form der Zahnspange bestimmt dabei die Richtung, in die Zähne und Kiefer sich bewegen.
Training für die Mundmuskulatur
Funktionskieferorthopädische Geräte nutzen die natürlichen Muskelkräfte, um Fehlstellungen zu korrigieren. Das wirkt sich nicht nur positiv auf die Ästhetik aus, sondern auch auf die Funktion der Mundmuskulatur – sie wird durch funktionskieferorthopädische Geräte aktiv trainiert und stabilisiert.
Transparente Schienen (Aligner)
Aligner gehören zu den sogenannten “unsichtbaren” Zahnspangen. Dabei handelt es sich um transparente Kunststoffschienen, die vor allem bei der kieferorthopädischen Behandlung erwachsener Patienten bzw. Patienten mit abgeschlossenem Kieferwachstum eingesetzt werden. Je nach Grad der Fehlstellung erhält der Patient ein Set, bestehend aus mehreren Alignern unterschiedlicher Passform. Sie werden über die Zähne gestülpt und jeweils nach ein bis zwei Wochen gewechselt. Die Zähne werden so nach und nach in die gewünschte Position geschoben, gedrückt oder gezogen.
Aliger eignen sich für die Korrektur leichter bis mittlerer Fehlstellungen. Da die transparenten Schienen kaum sichtbar sind, haben sie anderen herausnehmbaren Zahnspangen gegenüber einen großen Vorteil in Sachen Ästhetik.
Weitere herausnehmbare Behandlungsgeräte
Neben den genannten losen Zahnspangen gibt es einige weiterer herausnehmbare Apparaturen, die vor allem bei (Klein-)Kindern zum Einsatz kommen. Ein Großteil verfolgt dabei vorbeugende Zwecke und soll dafür sorgen, dass Zahn- und Kieferfehlstellungen gar nicht erst entstehen.
Mundvorhofplatte
Mundvorhofplatten sind elastische oder starre Kunststoffplatten, die lose zwischen den Frontzähnen und der Lippe, d. h. im Mundvorhof, liegen. Sie werden von den Lippen gehalten und sind auf das Milchgebiss abgestimmt.
Mundvorhofplatten werden bei der kieferorthopädischen Frühbehandlung eingesetzt und dienen vor allem der Prophylaxe. So sollen die Kunststoffplatten Angewohnheiten abgewöhnen, die ansonsten das Gebiss schädigen könnten. Dazu gehören zum Beispiel Daumenlutschen, Lippenbeißen und Lippensaugen.
Wie herausnehmbare Zahnspangen muss auch die Mundvorhofplatte regelmäßig getragen werden, um effektiv zu sein. Damit der Patient nicht in seine Gewohnheiten zurückfällt, ist ein Tragen der Mundvorhofplatte über den Behandlungsabschluss hinaus sinnvoll.
Vorschubdoppelplatte
Die Vorschubdoppelplatte besteht aus zwei herausnehmbaren Kunststoff-Zahnspangen und wird bei einer Rücklage des Unterkiefers (Distalbiss) eingesetzt. Auf der Grundlage eines Konstruktionsbisses schiebt sie den Unterkiefer nach vorne, während gleichzeitig einzelne Zähne korrigiert und beide Kiefer gedehnt werden können.
Eine Vorschubdoppelplatte funktioniert nur, wenn der Mund geschlossen ist und beide Zahnspangen ineinandergreifen – auch hier ist also die Mitarbeit des Patienten gefragt. Dabei wirkt sie sowohl wie eine aktive Platte als auch wie ein funktionskieferorthopädisches Gerät.
Vorschubdoppelplatten nutzen das Wachstum und werden daher vornehmlich bei Kindern eingesetzt.
Lückenhalter
Wie die Mundvorhofplatte ist auch der Lückenhalter ein kieferorthopädische Prophylaxe-Gerät. Er nimmt den Platz fehlender Milchzähne im Kiefer ein – so lange, bis die bleibenden Zähne wachsen. Dadurch wird verhindert, dass andere bleibende Zähne in die Lücken rutschen und ein Engstand entsteht. Unterscheiden kann man dabei zwischen herausnehmbaren Lückenhaltern und herausnehmbaren Kinderprothesen.
Lose Zahnspangen müssen auch getragen werden
Im Gegensatz zu festen Zahnspangen haben herausnehmbare Zahnspangen den großen Vorteil, dass sie während des Essens, sportlicher Aktivitäten und zur Reinigung herausgenommen werden können bzw. sollten. Um aber eine Zahn- oder Kieferfehlstellung erfolgreich zu korrigieren, müssen sie auch lange genug getragen werden. Das bedeutet konkret: bei aktiven mechanischen Platten die ganze Nacht und tagsüber für einige Stunden, insgesamt aber mindestens 14 Stunden.
Tragedauer je nach Art der Zahnspange unterschiedlich
Auch funktionskieferorthopädische Geräte sollten mindestens 14 Stunden getragen werden. Der Zeitraum unterscheidet sich jedoch wesentlich von dem aktiver Geräte. Denn: Der Druck auf die Zähne wird hier allein durch Muskelkräfte ausgelöst. Unsere Muskeln sind in der Nacht allerdings weniger aktiv als tagsüber. Daher müssen funktionskieferorthopädische Geräte besonders tagsüber getragen werden.
Aligner wiederum werden nahezu den ganzen Tag getragen und haben mit 20 bis 22 Stunden plus die längste tägliche Tragedauer unter den herausnehmbaren Apparaturen.
Mitarbeit des Patienten entscheidend
Ganz gleich aber, ob aktive mechanische Platte, funktionskieferorthopädisches Gerät oder Aligner – in jedem Fall ist für den Behandlungserfolg die Mitarbeit des Patienten gefragt. Je öfter die Zahnspange getragen wird, desto schneller und effektiver lässt sich die Fehlstellung korrigieren. Wer also dazu neigt, etwas nachlässiger zu sein, sollte mit seinem Kieferorthopäden ggf. über eine Behandlung mit festsitzenden Zahnspangen sprechen.
Übrigens: Sollte die Kommunikation in der Schule oder anderen Situationen durch die herausnehmbare Zahnspange stark beeinträchtigt sein, können die Tragezeiten mit dem Kieferorthopäden unter Umständen individuell festgelegt werden.
Zahnspangen regelmäßig nachstellen
Manche herausnehmbare Zahnspangen enthalten eine Schraube, durch die sich die Zahnbogenform verändern lässt. Diese Schraube muss in der Regel einmal pro Woche nachgestellt werden. Dazu erhält man vom Behandler einen Schlüssel, mit dem man die Schraube selbst verstellen kann. In welche Richtung man drehen muss, ist üblicherweise durch einen Pfeil markiert. Sollte die Schraube nach dem Verstellen drücken oder nicht mehr optimal passen, kann man sie etwas zurückdrehen und das Nachstellen in einigen Tagen noch einmal versuchen. Alternativ kann und sollte man bei Problemen selbstverständlich immer auch seinen Zahnarzt oder Kieferorthopäden fragen.
Behandlung kontrollieren lassen
Selbstverständlich ist ein Behandlungserfolg nicht nur von der Mitarbeit des Patienten abhängig, sondern auch von regelmäßigen Kontrollen durch den Kieferorthopäden. Auch bei Schmerzen, beschädigten Zahnspangen oder Verlust sollte der Behandler so schnell wie möglich aufgesucht werden, damit die Therapie nicht zu lange unterbrochen wird. Denn das kann nicht nur die Therapiefortschritte zunichte machen und somit auch die Behandlungsdauer verlängern. Auch die Qualität des Ergebnisses leidet mitunter durch inkonsequentes Tragen der Zahnspange.
Vorsicht bei Alignern über externe Anbieter
Aligner kann man heute ganz bequem im Internet bestellen. Doch auch wenn die Unternehmen mit kostengünstigen Angeboten locken, sollte man die Behandlung in jedem Fall von einem Zahnarzt oder Kieferorthopäden durchführen lassen. Nur der kann beurteilen, ob eine Therapie mit Alignern überhaupt infrage kommt, den Behandlungsverlauf kontrollieren und ggf. Komplikationen vermeiden.
Eingewöhnungsphase einplanen
Wie bei festen Zahnspangen sollte man auch bei herausnehmbaren Zahnspangen eine Eingewöhnungsphase einplanen. So kann die Zahnspange vor allem in den ersten Tagen unangenehm sein und mitunter Druckschmerzen verursachen. Schmerzmittel sind in der Regel aber nicht notwendig.
Herausnehmbare Zahnspangen reinigen
Wie die Zähne müssen auch Zahnspangen täglich gereinigt werden. Bei herausnehmbaren Zahnspangen ist das wesentlich unkomplizierter als bei festsitzenden Apparaturen. Aktive und funktionskieferorthopädische Geräte werden zur Reinigung einfach herausgenommen und mit einer Zahnbürste und etwas Zahncreme geputzt. Auf spezielle Reinigungstabletten sollte man jedoch verzichten – sie lösen den Kunststoff an und führen dazu, dass die Zahnspange spröde wird.
Für Aligner gilt: mit einer Zahnbürste unter kaltem oder lauwarmem (nicht heißem!) Wasser putzen und ausspülen. Auf Zahnpasta kann dabei verzichtet werden. Sie enthält Schleifkörperchen, die den Kunstoff anrauen können. Das ist zwar medizinisch nicht problematisch, führt aber dazu, dass die Schienen trüb werden.
Achtung: Herausnehmbare Zahnspange niemals auskochen – sie können sich dabei verformen.
Herausnehmbare Zahnspangen aufbewahren
Herausnehmbare Zahnspangen sollten sicher vor Stößen und Verunreinigungen aufbewahrt werden. Hier eignen sich besonders spezielle Spangendosen. Und damit die Zahnspange auch in der Schule nicht verloren geht, ist es sinnvoll, die Dose zusätzlich mit Namen und Anschrift zu versehen.
Behandlungsdauer
Wie lange eine Behandlung mit herausnehmbaren Zahnspangen dauert, hängt von Art und Grad der Fehlstellung sowie der Mitarbeit des Patienten ab. Beachten sollte man jedoch, dass sich nach Abschluss der Therapie unter Umständen zusätzliche Behandlungsschritte anschließen. Das kann zum Beispiel eine festsitzende Zahnspange sein, falls die herausnehmbare Apparatur nicht zum gewünschten Erfolg geführt hat, und/oder eine Stabilisierungsphase, zum Beispiel mit einem Retainer.
Vor- und Nachteile von herausnehmbaren Zahnspangen
Wie jede Behandlung hat auch die Behandlung mit herausnehmbaren Zahnspangen ihre Vor- und Nachteile. Dabei geht es vor allem um Alltagstauglichkeit, Compliance (Mitarbeit des Patienten) und Erfolgschancen.
Hohe Alltagstauglichkeit: Sport, Essen, Zahnpflege & Ästhetik
Herausnehmbare Zahnspangen weisen ein hohes Maß an Alltagstauglichkeit auf. Sie können (und sollten) beim Sport und Essen aus dem Mund genommen werden und sind auch in Sachen Zahnpflege überaus praktisch. So lassen sich die Zähne nach dem Entfernen der Zahnspange wie gewohnt reinigen. Karies und Co. haben dadurch weitaus weniger Chancen als bei einer festsitzenden Apparatur. Hinzu kommt, dass insbesondere Aligner die Therapie für Außenstehende kaum sichtbar machen und sich daher besonders gut in den Privat- und Berufsalltag integrieren lassen – sie haben damit einen großen ästhetischen Vorteil.
Aber: Einschränkungen im Alltag gibt es natürlich trotzdem. Das betrifft bei losen Zahnspangen besonders das Sprechen.
Beeinträchtigungen beim Sprechen möglich
Der Freiraum im Mund wird durch herausnehmbare Zahnspangen wesentlich stärker eingeschränkt als bei festsitzende Zahnspangen. Herausnehmbare Geräte können daher zunächst das Sprechen beeinträchtigen, vor allem dann, wenn Ober- und Unterkiefer gleichzeitig korrigiert werden. In der Regel gewöhnt man sich jedoch innerhalb der ersten Wochen an die neue Situation.
Nicht für jede Fehlstellung geeignet
Grundsätzlich muss man bei einer kieferorthopädischen Behandlung beachten: Nicht jede Zahnspange ist für die Korrektur jeder Fehlstellung geeignet. So sind herausnehmbare Zahnspangen vor allem dann sinnvoll, wenn es um die Korrektur leichter bis mittlerer Zahn- und Kieferfehlstellungen geht. Bei schweren Fehlstellungen und komplexen Fällen ist stattdessen eine Therapie mit einer festsitzenden Zahnspange indiziert.
Mitarbeit gefragt
Wirksam sind herausnehmbare Zahnspangen am Ende allerdings nur, wenn sie auch konsequent getragen werden. Ihr größter Vorteil ist daher auch ihr größter Nachteil. Ganz egal ob Aktivator oder transparente Schiene – die Compliance (dt.: Mitarbeit) der Patienten entscheidet am Ende über den Behandlungserfolg (und nicht zuletzt über die Behandlungsdauer und -qualität). In der Regel befolgen 8 bis 10-Jährige am häufigsten den ärztlichen Rat. Zwar ist auch danach, d. h. bis zum 16. Lebensjahr, eine Therapie mit herausnehmbaren Apparaturen möglich, in der Pubertät empfinden Jugendliche das Tragen der Zahnspange jedoch als weitaus belastender.
Behandlung nicht immer erfolgreich
Trotz guter Mitarbeit kann es sein, dass eine Behandlung mit einer herausnehmbaren Zahnspange nicht erfolgreich ist bzw. nicht ausreicht. In diesem Fall muss die Therapie mit einer festen Apparatur fortgesetzt werden. Das führt zu einer insgesamt längeren Behandlungsdauer und kann für die Patienten sehr belastend sein. Grundsätzlich sollte man also zusammen mit seinem Kieferorthopäden die Erfolgsaussichten der Therapie besprechen und ggf. gleich auf eine festsitzende Zahnspange zurückgreifen. Eine herausnehmbare Zahnspange kann die Behandlung mit einer festen Zahnspange jedoch verkürzen.
Kosten einer herausnehmbaren Zahnspange
Ob die gesetzliche Krankenkasse eine herausnehmbare Zahnspange zahlt, hängt von vielen Faktoren ab. Behandlungszeitpunkt, kieferorthopädische Indikationsgruppen und Behandlungsarten spielen dabei eine entscheidende Rolle.
Grad der Fehlstellung und Behandlungszeitpunkt entscheidend
Die Behandlung erwachsener Patienten zahlt die gesetzliche Krankenversicherung normalerweise nicht. Bei Kindern und Jugendlichen wiederum, das heißt vor dem 18. Lebensjahr, kommt es vor allem auf die jeweilige kieferorthopädische Indikationsgruppe und den Behandlungszeitpunkt an. Kieferorthopädische Indikationsgruppen messen den Grad einer Fehlstellung, wobei Behandlungen ab dem Schweregrad 3 übernommen werden. Die gesetzliche Krankenversicherung trägt dabei zunächst 80 Prozent der Kosten. Die restlichen 20 Prozent (ab dem zweiten Kind in Behandlung 10 Prozent) übernimmt der Patient zunächst selbst. Nach Abschluss der Behandlung werden auch die Restkosten von der Krankenkasse erstattet.
Frühbehandlung wird nicht immer übernommen
Trotzdem übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung auch bei Kindern und Jugendlichen nicht zu jedem Zeitpunkt eine Behandlung. Das gilt insbesondere für eine Frühbehandlung, d. h. eine Behandlung im Milchgebiss oder frühen Wechselgebiss. Sie wird in der Regel nur in Einzelfällen erstattet – zum Beispiel, wenn ein besonders schwerwiegender Befund vorliegt – und ist zudem auf sechs Quartale begrenzt.
Bei modernen Behandlungsmethoden muss der Patient zahlen
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen nur die Kosten für bestimmte kieferorthopädische Apparaturen. Moderne Behandlungsmethoden wie Aligner dagegen muss man in der Regel selbst zahlen oder für die entsprechenden Mehrkosten aufkommen.
Bei Privat- und Zusatzversicherung Tarif beachten
Für den Fall, dass man privatversichert ist oder eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat, sollte man unbedingt schauen, ob der eigene Tarif eine kieferorthopädische Behandlung beinhaltet und unter welchen Bedingungen die Behandlung übernommen wird. Bei Zusatzversicherungen entscheidet außerdem der Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses über eine Kostenerstattung.
Mehr zum Thema Kosten (auch für Beihilfe-Patienten) finden Sie hier.
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