Es gibt Zahnärzte. Es gibt Allgemeinmediziner. Und es gibt Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen (MKG, auch Kranio-Maxillo-Faziale Chirurgen). MKG kümmern sich u.a. um Patienten, die Probleme beim Kauen, Schlucken oder Sprechen haben. Sie sind aber auch zuständig, wenn es um verletzte oder fehlgebildete Zähne oder andere Erkrankungen der Mundhöhle, der Kiefer und des Gesichtes geht. Was aber unterscheidet sie von „herkömmlichen“ Zahnärzten bzw. Fachzahnärzten für Oralchirurgie?
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen in Deutschland (und einer Reihe anderer europäischer Länder) verfügen über zwei Studienabschlüsse: einen in Humanmedizin und einen in Zahnmedizin. Sobald das Humanmedizin-Studium abgeschlossen ist, können angehende MKG-Chirurgen mit dem Zahnmedizin-Studium beginnen. Spätestens zur Facharztprüfung müssen beide Approbationen vorliegen. Deswegen sind beispielsweise Doppelpromotionen (Dr. med. und Dr. med. dent.) unter Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurgen hierzulande auch keine Seltenheit.
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Warum haben MKG zwei Studienabschlüsse?
Das Ursprünge dieser doppelten Approbation liegen im Ersten Weltkrieg (1914 – 1918), wo Feldchirurgen auch zahnärztliche Methoden anwenden mussten, um zum Beispiel Kieferverletzungen zu versorgen.
Ab 1924 mussten diese „Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten“ nach der Doppelapprobation eine Facharztausbildung von drei Jahren absolvieren. Aktuell sind es fünf Jahre, von denen mindestens drei Jahre im Stationsdienst vollzogen werden.
Seit 1950 gibt es den Verband der Fachärzte für Zahn-, Mund und Kieferkrankheiten, schon ein Jahr später wurde die Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (DGMKG) gegründet. Damit waren die Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen erstmals im wissenschaftlichen Beirat des Ärztetages vertreten. 2000 fusionierte die DGMKG mit dem Berufsverband der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen.
Was tun Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen?
Zu den klassischen Aufgaben eines Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen gehören Eingriffe wie Zahnentfernungen und die Implantologie. Er behandelt aber auch Kieferfehlstellungen, Gesichtsfehlbildungen und sogar Krebserkrankungen. Im Rahmen der Unfallchirurgie versorgt er Brüche im Kiefer und Mittelgesicht. Dazu gehört auch die wiederherstellende ästhetische Gesichtschirurgie.
Die räumliche Nähe von Ohren, Augen und Gehirn macht Verletzungen und Erkrankungen häufig besonders komplex. Darum arbeiten MKG-Chirurgen intensiv mit Ärzten benachbarten Disziplinen zusammen, darunter HNO-Ärzte, plastische Chirurgen, Logopäden, Anästhesiologie oder Neurochirurgie.
Was ist der Unterschied zwischen MKG und Oralchirurgie?
Um den damaligen Mangel an Fachärzten für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie auszugleichen, wurde 1982 in Rheinland-Pfalz ein Berufsverband der Zahnärzte für Oralchirurgie gegründet und 1986 umbenannt in „Berufsverband Deutscher Oralchirurgen“ (BDO).
Angehende Fachzahnärzte für Oralchirurgie absolvieren eine vierjährige Fortbildung in Mund- Kiefer- und Gesichtschirurgie. Hier erlangen sie ein fundiertes Wissen über Mundhöhle, Gesicht und Kopf. Zur Fachzahnarztprüfung zugelassen werden sie, nachdem ein Katalog bestimmter Operationen nachgewiesen werden konnte.
Zu den wichtigsten Bereichen der Oralchirurgie zählt die Implantologie. Dazu müssen Oralchirurgen den menschlichen Kieferknochen und das ihn umgebende Gewebe genauestens kennen. Weitere oralchirurgische Eingriffe sind zum Beispiel Weisheitszahnentferrnung, Entfernung verlagerter Zähne, Wurzelspitzenresektion und Zahntransplantation, chirurgische Behandlung von Parodontitis, Korrektur von Lippen- und Zungenbändchen sowie die Entfernung von Zysten und Tumoren.
Abschließend lässt sich also feststellen, dass Oralchirurgie einen Teil der Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurgie abdeckt, aber schon allein aufgrund der unterschiedlichen Ausbildungswege davon abzugrenzen ist.
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