Die Endodontologie, auch Endodontie genannt, ist ein Teilbereich der Zahnmedizin, der sich mit Erkrankungen des Zahninneren (Pulpa) und des Zahnbeins (Dentin) befasst. Zu den Aufgaben der Endodontologie gehören die Wurzelbehandlung, die Wurzelkanalrevision und die Wurzelspitzenresektion. Ziel der Endodontologie ist der Zahnerhalt.
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Endodontologie / Wurzelbehandlung
Was ist eine Wurzelbehandlung?
Der Grund dafür, dass eine Zahnwurzel behandelt werden muss, ist meist eine Entzündung des Zahninneren, die zum Beispiel durch Karies oder Zahnunfälle entstehen kann und mal mehr, mal weniger schmerzhaft ist. In früheren Zeiten hat man einen Zahn mit entzündeter Zahnwurzel noch gezogen. Heute dagegen gibt es fortschrittliche Methoden, um eine erkrankte Zahnwurzel erfolgreich und weitgehend schmerzfrei zu behandeln.
Moderne Wurzelbehandlungen mit guten Erfolgsaussichten
Bei einer Wurzelbehandlung wird versucht, den Wurzelkanal vollständig vom erkrankten Gewebe zu befreien, zu desinfizieren und am Ende dicht zu verschließen. Ziel dabei ist ein komplett bakterienfreier Zahn, denn nur so kann er sich von der Erkrankung erholen und seine Funktion wieder aufnehmen.
Heute greifen viele Zahnärzte bei Wurzelbehandlungen auf ein OP-Mikroskop zurück, das die Sicht auf die zum Teil haarfein aufgezweigten Wurzelkanäle deutlich verbessert. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass kein infiziertes Gewebe im Wurzelkanalsystem verbleibt und am Ende selbst die kleinste Nische steril ist. Auch spezielle Spülgeräte, Kofferdam-Technik und Endometriegeräte optimieren die Behandlungsqualität mehr und mehr.
Gute Wurzelbehandlungen sind wichtig
Das ist vor allem deshalb wichtig, weil sich eine unzureichende Wurzelbehandlung (genauso wie eine unbehandelte Wurzelentzündung) nicht nur negativ auf Zähne und Kiefer, sondern auch auf den gesamten Organismus auswirken kann – von Zahnverlust bis zu Herzkreislauferkrankungen. Das zeigt einmal mehr, wie eng unsere Zähne mit dem Rest unseres Körpers verbunden sind.
Wenn eine Wurzelbehandlung erfolglos bleibt
Vor allem mit modernen Behandlungsmethoden stehen die Chancen gut, dass ein Zahn auf lange Sicht erhalten werden kann. Leider aber führt eine Wurzelbehandlung nicht immer zum Erfolg. Das kann verschiedene Gründe haben wie
- Gewebsreste wurden nicht vollständig entfernt,
- Wurzelkanäle übersehen oder
- der Zahn nicht bakteriendicht verschlossen.
In all diesen Fällen verbleiben Bakterien in der Zahnwurzel oder dringen erneut in das Zahninnere ein. Die Folge: Die Erkrankung klingt nicht ab bzw. die Zahnwurzel entzündet sich ein zweites Mal. Die Entzündung entsteht dabei meist am restlichen Gewebe im Bereich der Wurzelspitze. Trotzdem kann der Zahn auch nach einer wiederholten Entzündung gerettet werden.
Revision der Wurzelbehandlung
Sollte ein Zahn nach einer Behandlung der Zahnwurzel tatsächlich nicht heilen oder sich erneut entzünden, hat der Zahnarzt die Möglichkeit, die Wurzelbehandlung noch einmal durchzuführen. Diesen Vorgang nennt man Revision der Wurzelbehandlung oder Wurzelkanalrevision. Eine Wurzelkanalrevision verläuft dabei im Grunde wie eine Wurzelbehandlung: Die Wurzelfüllung wird entfernt, der Wurzelkanal gereinigt, desinfiziert und anschließend bakteriensicher verschlossen.
Wurzelspitzenresektion
Klingt die Entzündung auch nach einer Revision nicht ab, kann der Zahnarzt eine Wurzelspitzenresektion durchführen. Dabei verschafft er sich über das Zahnfleisch einen Zugang zur Wurzelspitze. Diese wird um wenige Millimeter gekürzt, das entzündete Gewebe entfernt, der Wurzelkanal gereinigt, desinfiziert und der Zahn wieder versiegelt.
Führt selbst eine Wurzelspitzenresektion nicht zum Behandlungserfolg, bestehen so gut wie keine Möglichkeiten mehr, um den Zahn zu retten. Muss er gezogen werden, gibt es jedoch verschiedene Zahnersatz-Lösungen, um die entstandene Zahnlücke zu schließen.
Kosten von Wurzelbehandlung, Wurzelkanalrevision und Co.
Wurzelbehandlungen, Wurzelkanalrevisionen und Wurzelspitzenresektionen werden unter bestimmten Voraussetzungen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Hierzu gehört nicht nur, aber vor allem die Erhaltungswürdigkeit des Zahnes. Allerdings muss man beachten, dass die gesetzliche Krankenversicherung noch lange nicht für alle Leistungen aufkommt. Nimmt man etwa moderne Behandlungsmethoden in Anspruch wie eine mikroskopunterstützte Wurzelbehandlung, muss man als Patient selbst in die Tasche greifen. Bei Privat- und Zahnzusatzversicherungen entscheidet dagegen der Tarif über die Kostenübernahme einer Wurzelbehandlung.
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